ELK Energy GmbH

Sicherheits- & Kommunikationstechnik

Brandmeldeanlagen

„Wir sind Ihre Ansprechpartner – von vernetzten Rauchmeldern im Wohnbereich bis zu großen Brandmeldezentralen in Unternehmen“

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Der Rauchmelder

Der Rauchmelder ist im Wohnbereich seit dem 01.01.2018 zur Pflicht geworden und der Eigentümer oder Vermieter muss dies zur Verfügung stellen. Dies betrifft die Bereiche Schlaf- und Kinderzimmer sowie die dazugehörigen Fluchtwege. Heute sind Rauchmelder als einzelne Melder verfügbar oder auch zusammen vernetzt über Funk oder Kabel. Vernetzte Rauchmelder haben den Vorteil, alle Mitbewohner gleichermaßen zu alarmieren, damit sie sich in Sicherheit bringen können.

02

Brandmeldeanlagen (BMA)

BMA sind nach den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes zu planen, mit der Feuerwehr abzustimmen, fachgerecht zu installieren, in Betrieb zu nehmen und dazu von einem Brandschutzsachverständigen abzunehmen. Dazu unterliegen die BMA ständigen Wiederholungsprüfungen (meist 3 Jahre) und müssen zudem jährlich gewartet werden. Wir helfen Ihnen beim Aufbau Ihrer Brandmeldeanlage und begleiten Sie bis zur Abnahme einer betriebsfertigen Anlage.

Unsere Marken für Brandmeldeanlagen
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