ELK Energy GmbH

Elektrotechnik

E-Check / DGUV 3

„Wir kümmern uns um einen sicheren Arbeitsplatz und prüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel und Verteilerschränke“

01

Gerätesicherheit aufrechterhalten

Sämtliche elektrischen Betriebsmittel werden vor der Auslieferung vom Hersteller getestet und dürfen damit in Verkehr gebracht werden. Dem Betreiber obliegt es nun, die Gerätesicherheit aufrechtzuerhalten und nach einer Reparatur zu überprüfen oder einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. In welchen Abständen die Wiederholungsprüfungen stattfinden, legt der Betreiber fest, wobei die DGUV 3 hierzu ein paar Empfehlungen abgibt. Abhängig vom Einsatzbereich kann das zwischen 3 Monaten (Baustellenbetrieb) und 2 Jahren (Büro) liegen.

02

DGUV 3 als Teil der Betriebssicherheitsverordnung

Die Überprüfung von elektrischen Anlagen ist Bestandteil der DGUV 3 und wird übergeordnet von der Betriebssicherheitsverordnung den Betrieben auferlegt. Die Sicherheit des Menschen steht dabei im Vordergrund und der Betreiber hat für diese Sicherheit zu sorgen. Somit sind alle elektrischen Anlagen (z.B. Verteilungen) und auch elektrische Maschinen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Heute findet man den E-Check-Aufkleber der Innungsfachbetriebe in vielen elektrischen Verteilerschränken und erhält damit ein Stück Sicherheit.

03

Erdungsmesszangen

Ab einer Spannung von über 50 V können elektrische Gefahren für den Menschen ausgehen; dies gilt es unter allen Umständen zu verhindern. Dazu werden sämtliche elektrischen Betriebsmittel über den Schutzleiter auf Erde gelegt. Zusätzlich ist ein zuverlässiger Potentialausgleich im Gebäude herzustellen, wiederholend zu messen und das Ergebnis zu dokumentieren. Mit den heutigen Erdungsmesszangen kann ohne eine Trennung der Potentialausgleichsleitung der Erdungswiderstand ermittelt werden.

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